Allgemeine Geschäftsbedingungen

GB für WEB-Verträge B2B inkl. Hosting

1. Regelungsgegenstand

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von SüdtirolDesign d. A. Schönweger, nachfolgend „Anbieter“ oder „SüdtirolDesign“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Angebot mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
4. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Geltung der Bedingungen

1. SüdtirolDesign erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von SüdtirolDesign in Schriftform.

3. Zustandekommen des Vertrages

1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber SüdtirolDesign ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 1 Woche nach Eingang des Vertrages bei SüdtirolDesign gebunden.
2. Der Vertag kommt zustande, wenn SüdtirolDesign die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
3. Angebote von SüdtirolDesign sind stets freibleibend und unverbindlich. SüdtirolDesign kann den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung abhängig machen.

4. Vergütung

1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen. Geleistete und fakturierte Anzahlungen werden nicht erstattet.
Leistungsunterbrechung bei Zahlungsverzug
SüdtirolDesign kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, SüdtirolDesign den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt SüdtirolDesign vorbehalten.
4. Hosting: Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt SüdtirolDesign dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt jährlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
5. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

5. Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

6. Kündigung

1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

7. Pflichten von SüdtirolDesign/ Leistungsumfang

1. SüdtirolDesign bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.
2. Soweit SüdtirolDesign entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
3. Es gibt zu beachten, dass im Rahmen des Hosting- und Wartungsangebots bereitgestellte Dienstleistungen oder Leistungsbestandteile, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen, gebraucht oder genutzt werden, keinen Anspruch auf Preisminderungen, Rückerstattungen oder sonstige Nachlässe begründen. Das Preisangebot reflektiert ein Gesamtpaket und ist unabhängig von der individuellen Nutzung einzelner Dienste oder Komponenten durch den Kunden.
4. SüdtirolDesign ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

8. Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Web-Site einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.
2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die SüdtirolDesign – Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) SüdtirolDesign unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die SüdtirolDesign – Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt
● die Leistungen anderer Teilnehmer der SüdtirolDesign – Dienste unberechtigt zu nutzen,
● nicht im Vertrag zwischen SüdtirolDesign und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
● Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der SüdtirolDesign – Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
● einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die SüdtirolDesign – Dienste unberechtigt zu verbreiten,
● Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
● strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von SüdtirolDesign zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
● Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
● sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
● Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde SüdtirolDesign entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am SüdtirolDesign-Netz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) SüdtirolDesign erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung SüdtirolDesign die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 lit. b) und c) genannten Pflichten, ist SüdtirolDesign sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
4. In den Fällen des Absatzes 1 lit. c) ist SüdtirolDesign neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

10. Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der SüdtirolDesign – Dienste durch Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Leistungen nur für seine Zwecke verwenden und weder weiterverkaufen noch untervermieten.

11. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

1. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von SüdtirolDesign nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
3. Dauert eine Störung der SüdtirolDesign – Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die SüdtirolDesign – Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von SüdtirolDesign liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 14 der AGB.

12. Verfügbarkeit der Dienste

SüdtirolDesign bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. SüdtirolDesign wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

13. Geheimhaltung /Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass SüdtirolDesign personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
2. Soweit sich SüdtirolDesign Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist SüdtirolDesign berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der geltenden Gesetze offenzulegen. Dazu ist SüdtirolDesign im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von SüdtirolDesign sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
3. SüdtirolDesign erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind und SüdtirolDesign die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften zu gewährleisten.

14. Abnahme

1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

15a. Haftung und Haftungsbeschränkungen Webdesign

1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet SüdtirolDesign nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet SüdtirolDesign unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. SüdtirolDesign haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet SüdtirolDesign nicht.
3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Ist die Haftung von SüdtirolDesign ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die SüdtirolDesign oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der SüdtirolDesign – Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

15b. Haftung Hosting

1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.
3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
6. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
7. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

16. Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das geltende italienische Gesetz.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Bozen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
3. Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.

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